Die Abberufung eines Geschäftsführers ist die Beendigung seiner Tätigkeit durch eine rechtsverbindliche Entscheidung der Gesellschafter oder des Aufsichtsrats. Die Gründe für eine Abberufung können, ebenso wie die bei einer Abberufung auftretenden Problem, vielfältig sein.
Der vorliegende Artikel gibt sowohl einen Überblick über den Abblauf der Abberufung eines Geschäftsführers als auch über mögliche Fehlerquellen bei diesem Prozedere.
Im Gegensatz zur Abberufung eines Geschäftsführers durch die Gesellschafter ist die Niederlegung durch den Geschäfts-führer eine einseitige Beendigung der Amtstätigkeit durch den Geschäftsführer selbst.
Unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dies durch den Geschäftsführer möglich ist, welches Prozedere hierfür einzuhalten ist und wo gegebenenfalls Haftungsrisiken lauern, beschreibt dieser Artikel.
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